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Briefversand
Häufig gestellte Fragen
Mit Internationalen Briefsendungen kannst du Dokumente bis zu 2 kg versenden. Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen, z.B. Verträge, persönliche Mitteilungen oder Rechnungen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten. So gelten zum Beispiel auch folgende Inhalte als Dokumente: Digitale Medien (USB-Speicher, CD und DVD) mit Mitteilungen und Informationen; Broschüren, Kataloge und Flyer.
Beim Versand digitaler Medien mit Mitteilungen und Informationen empfehlen wir auf den Sendungen zu vermerken: „Dokument auf CD/Daten- oder USB-Stick“.
Inhalte, Format & Gewicht
Ausgeschlossen von der Postbeförderung sind Briefsendungen,
die den im Weltpostvertrag und den Ergänzenden Bestimmungen festgelegten Bedingungen nicht entsprechen,
die den in den AGB genannten Bestimmungen nicht entsprechen und
die zur Unterstützung betrügerischer Handlungen oder in der Absicht versandt werden, die vollständige Zahlung der entsprechenden Gebühren zu umgehen.
Betäubungs- und Rauschmittel und psychotrope Stoffe, gemäß der Definition des Internationalen Narcotics Board, oder sonstige illegale Drogen, die im Bestimmungsland verboten sind;
explosionsgefährliche, leicht entzündliche oder radioaktive Stoffe, medizinisches Untersuchungsgut und gefährliche Güter, die nach den AGB Brief International nicht zulässig sind.
obszöne oder gegen die guten Sitten verstoßende Gegenstände;
gefälschte und raubkopierte Gegenstände;
Nachbildungen von Sprengsätzen, inaktiven Sprengsätzen und Militärmaterial, einschließlich Nachbildungen von Granaten, inaktiven Handgranaten und ähnlichen Gegenständen;
lebende Tiere mit Ausnahme von: Bienen, Blutegeln und Seidenraupen(jedoch nicht in Wertsendungen); Schmarotzern und Vertilgern schädlicher Insekten, die durch diese Insekten unter Kontrolle gehalten werden sollen und die zwischen amtlich anerkannten Stellen ausgetauscht werden (jedoch nicht in Wertsendungen); Fliegen der Familie Drosophilidae, die zum Zweck der biologischen Forschung zwischen offiziell anerkannten Einrichtungen ausgetauscht werden (jedoch nicht in Wertsendungen);
sonstige Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist;
Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für die Mitarbeiter der Post und die Öffentlichkeit darstellen oder andere Sendungen, Einrichtungen der Post oder das Eigentum Dritter beschmutzen oder beschädigen können;
Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung, die zwischen anderen Personen als dem Absender und dem Empfänger bzw. bei diesen wohnenden Personen ausgetauscht werden;
Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände. Ausnahmen: Diese Gegenstände dürfen in Wertsendungen oder, wenn die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Einlieferungs- und des Bestimmungslandes dem nicht entgegenstehen, in verschlossenem Umschlag als Einschreiben versandt werden.
Sendungen, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.
Nach den EU-Verordnungen* (Nr. 272/2009 und Nr. 300/2008) und dem Luftsicherheitsgesetz ist für alle auf dem Luftweg zu befördernden Fracht- und Postsendungen sicherzustellen, dass die Sendungen keine nach EU-Verordnung in Luftfracht bzw. Luftpost verbotenen Gegenstände enthalten. Dementsprechend werden alle auf dem Luftweg zu befördernden Postsendungen den gesetzlich vorgeschriebenen Luftsicherheitskontrollen unterzogen.
Nur als sicher eingestufte Sendungen dürfen danach auf dem Luftweg befördert werden.
Bitte beachten Sie im Übrigen die bereits bestehenden Beförderungsausschlüsse laut Weltpostvertrag und die IATA Gefahrgutvorschriften.
Neben explosionsgefährlichen, leicht entzündlichen oder anderen gefährlichen Stoffen können auch alltäglichere Gegenstände zu Beanstandungen führen. Die nachfolgende, nicht erschöpfende, Aufstellung enthält einige Beispiel für nicht für den Luftpostversand geeignete Inhalte:
Benzin-Feuerzeuge
Farb- und Lackdosen mit gefährlichem Inhalt
Druckgaspackungen (Spraydosen)
Wunderkerzen
Nassbatterien
Zink-Kohle-Batterien
Lithium Batterien/Akkus zum Betrieb von elektronischen Geräten
Spielzeuge, die die Form von Waffen oder Waffenteilen haben
Global Mail wird Luftpostsendungen, die im Zuge der Durchleuchtung nach den anwendbaren Bestimmungen als potenziell gefährdend eingestuft werden, in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MKB Global Mail & Freight GmbH entweder auf einem anderen geeigneten Beförderungsweg (z.B. Land- bzw. Seeweg) befördern oder an den Absender zurückschicken.
Gefahrengüter
Die Sendungsverfolgung (track and trace) für Briefsendungen International benötigt immer einen Sendungscode (10-stellige Einschreibnummer). Daher bietet die Zusatzleistung Einschreiben International grundsätzlich die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.
Die meisten ausländischen Postgesellschaften (Bestimmungsland) stellen uns auch ihr Eingangsprotokoll bei der Eingangsbearbeitung zur Information bereit. Viele Postgesellschaften stellen weitere Informationen zur Verfügung.
Seit dem 1. September 1999 wurden die Länderkürzel in der Empfängeranschrift offiziell abgeschafft. Sie dürfen in der Empfängeranschrift nicht mehr verwendet werden, da dies bei der automatischen Anschriftenerkennung der weltweit unterschiedlichen Ländecodes häufig zu Problemen bei der Briefzustellung geführt hat.
Sendungsverfolgung
Seit dem 1. September 1999 wurden die Länderkürzel in der Empfängeranschrift offiziell abgeschafft. Sie dürfen in der Empfängeranschrift nicht mehr verwendet werden, da dies bei der automatischen Anschriftenerkennung der weltweit unterschiedlichen Ländecodes häufig zu Problemen bei der Briefzustellung geführt hat.
Sendung richtig frei machen
Weitere Informationen zum Weltpostverein finden Sie hier.